Die Hunderegeln in unserer Einrichtung

Wir sind eine sehr hundefreundliche Einrichtung. Aber wo viele Individuen aufeinandertreffen, da braucht es Regelungen. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Institution handelt, die auf die Versorgung von gebrechlichen und immunschwachen Menschen ausgerichtet ist.

Deshalb hängt in unserer Einrichtung ein „Hundeknigge“ aus. Da ich immer wieder gefragt werde, wie mein Hundeknigge aussieht, möchte ich ihn euch in diesem Blogbeitrag einmal vorstellen:


Unser „Hundeknigge“ hängt an allen Haupt- und Nebeneingängen gut sichtbar und in den Etagen, in denen Mitarbeiter ihre Hunde mitführen. An strategisch günstigen Plätzen wird zusätzlich noch einmal auf die generelle Leinenpflicht hingewiesen.

Ihr dürft ihn gerne für eure Zwecke oder eure Einrichtung verwenden. Falls ihr Anmerkungen und Ideen habt oder euch etwas fehlt, dann schreibt mir gerne. Ich bin immer dankbar für Austausch!

Der Hundeknigge hat uns schon das ein oder andere Mal gut geholfen.

Wenn man als hundefreundlich gilt, zieht man leider auch schwarze Schafe an. So hatten wir schon 3 freilaufende Hunde in unserer Gartenanlage stehen, die nicht gerade freundlich gesinnt waren. Ich erwarte nicht, dass jeder Hundehalter die Körpersprache seines Hundes lesen kann (auch wenn ich es mir wünsche), aber dass er auf die pflegebedürftigen Menschen in der Einrichtung Rücksicht nehmen.

Dass ein beeindruckend großer Schäferhund unangeleint über den Wohnbereich gewandert ist, beeindruckt mich noch heute. Auch wenn es ein wirklich freundlicher und ruhiger Schäfi war, muss man immer bedenken, wie große Hunde auf Menschen wirken.

Das sind natürlich extreme Beispiele und hoffentlich absolute Ausnahmen. Durch diese Vorfälle (und die anschließenden Diskussionen mit den betreffenden Hundehaltern) erarbeiteten wir Mitarbeiter mit Therapiehund einen Hundeknigge, der nun universell für alle Hunde – egal ob Besucherhund oder Therapiehund – gilt und den ich euch nicht vorenthalten möchte.